Die ZweigbibliothekMedizin kann und darf den Online-Zugang zu Online-Medien wie Zeitschriften, Bücher oder Datenbanken nur für Angehörige der UniversitätMünster einkaufen bzw. lizenzieren. Die Authentifizierung von Zugriffen z.B. auf die elektronischen Angebote der ZweigbibliothekMedizin findet über die IP-Adresse statt. Gehört Ihr Rechner zum HochschulNetz? Dieser Link zeigt Ihnen die aktuelle IP-Adresse Ihres Rechners an. Wenn Ihr Rechner eine IP-Adresse wie 128.176.*.* hat, sind Sie zugangsberechtigt, ansonsten werden Sie abgewiesen. Nun gilt es drei Fälle zu unterscheiden:
- Rechner an Einrichtungen der UniversitätMünster und des UniversitätsKlinikum haben i.d.R. die richtige IP-Adresse und können die Zeitschriften, Bücher und Datenbanken in der Regel problemlos und ohne Nachinstallationen nutzen.
- Zugang von außerhalb der UniversitätMünster: Sie müssen sich erst in das HochschulNetz der Universität (und damit in den erlaubten IP-Adressenbereich) einwählen. Hier gibt es zwei Fälle zu unterscheiden:
- Sie haben bereits eine Berechtigung ("Benutzerkennung: .....@uni-muenster.de" ), um auf das HochschulNetz zugreifen zu dürfen (z.B. als Studierende/r oder WWU-Beschäftigte/r) -> Dann können Sie über Modem-Einwahl, WiFi, pLANet oder das Virtuelle Private Netzwerk (VPN) leicht Zugang zum Hochschulnetz bekommen. Nutzen Sie dazu das NetzzugangsPasswort.
- Sie haben noch keine Berechtigung: Dann müssen Sie erst beim Zentrum für Informationsversorgung einen Antrag auf Zugang zum Hochschulnetz stellen. (z.B. Ärzte von Lehrkrankenhäusern der MedizinFakultät, die aufgrund Ihrer Lehrtätigkeit Angehörige der UniversitätMünster sind)
- Nicht-Universitäts-Angehörige (also z.B. Alumni oder niedergelassene Ärzte) haben keine Berechtigung sich in das HochschulNetz einzuwählen und können deshalb die elektronischen Angebote der ZweigbibliothekMedizin nicht von außerhalb nutzen. Sie müssen also die ZweigbibliothekMedizin persönlich aufsuchen und sich dort ins HochschulNetz einloggen. Sie können dazu die 2 PCs im Bereich des Rondells nutzen. Nutzer aus Münster oder Umgebung beantragen einen Benutzungsausweis mit einer dauerhaften Kennung für den Internetzugang (Personalausweis bitte mitbringen). Eine Tagesfreischaltung der Internetrechner ohne BenutzerAusweis ist gegen Vorlage eines gültigen Personaldokuments mit Lichtbild (Führerschein genügt nicht) an der Leihstelle und/oder Auskunft zu bekommen.
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