Frage:
Im Rahmen meiner Beantragung einer Promotion habe ich folgendes Anliegen: Meine Arbeit wurde in den Klinischen Monatsblättern vom Thieme Verlag publiziert. Um meine Promotion nun beantragen zu können ist es ja erforderlich die Arbeit der ULB zugänglich zu machen bzw. Exemplare einzureichen. Können Sie mir Auskunft geben, ob dies überhaupt erforderlich ist, da die Zeitschrift ja in der Bibliothek ausliegt!? Müßte darüberhinaus hierzu vom Thieme Verlag eine Genehmigung eingeholt werden, oder gibt es geltende Vereinbarungen (schließlich ist dies ja ein alltägliches Vorgehen bei publizierten Doktorarbeiten)!?
Antwort:
§4(4) der Promotionsordnung sagt aus, dass auf Antrag an die Stelle der Dissertation eine bereits veröffentlichte Arbeit treten kann, wenn der Doktorand/die Doktorandin deren Erstautor/Erstautorin ist. Eine geteilte Erstautorenschaft ist nicht möglich! (FAQ) In diesem Fall muss die Arbeit in einer begutachteten und in Web of Science/PubMed gelisteteten Zeitschrift erschienen sein. Über die Annahme dieses Antrags entscheidet nach der Eröffnung des Verfahrens der Promotionsausschuss. Diese "kumulative" Dissertation enthält in gebundener Form eine Zusammenfassung in dt. Sprache, ein Titelblatt mit Promotionsdaten, Lebenslauf und Titel/Verfasserangaben auf der Aussenseite.
Zur Abgabe heißt es in §13(1): Sechs Exemplare der Dissertation sind - auf Papier ausgedruckt - an die Medizinische Fakultät abzuliefern (davon 4 an die ULB) sowie eine der folgenden Optionen zu erfüllen:
a) ...
b) den Nachweis der Veröffentlichung in einer Zeitschrift
c) ...
Nach Abgabe stellt die UniversitätsBibliothek (ULB ) 1 Exemplar ein, ein Exemplar geht an die ZweigbibliothekMedizin und 2 Exemplare gehen nach Leipzig an die Pflichtexemplarsammelstelle der Deutschen Nationalbibliothek. Damit wird ihr Dokument dauerhaft archiviert.
Die Abgabe der Exemplare erfolgt in der Hochschulschriftenstelle der ULB (Tel: 83-24049, E-Mail: diss.ulb@uni-muenster.de).
Bzgl. des Verlags sieht unser Hausjurist keine Bedenken. Bei der Abgabe eines Sonderdrucks an die Bibliothek wird Ihre Autorenvereinbarung mit dem Verlag (und damit das Urheberrecht) nicht tangiert. Ein Sonderdruck ist übrigens ein (Original)Druck aus dem Zeitschriftenheft, in dem der Artikel erscheint. Der Druck enthält nur den einen Artikel. Ob man als Autor automatisch Sonderdrucke geliefert bekommt oder diese erst anfordern muß, ist von Zeitschrift zu Zeitschrift verschieden.
Adressen:
http://campus.uni-muenster.de/promotionsordnung.html
http://campus.uni-muenster.de/promotionen_faq.html
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