Dissertationen-Veröffentlichung

Laut Promotionsordnung (PO) §4(5) ist bei einer Veröffentlichung der Arbeit (in einer Zeitschrift) den Promotionsakten ein Sonderdruck der Veröffentlichung beizufügen. In Zusammenhang mit §4(4)
"An die Stelle der Dissertation kann auf Antrag eine bereits veröffentlichte Arbeit treten"
ergeben sich laut Ausführungsbestimmungen (AB) §VII zwei Fälle:

a) Sie haben die Ergebnisse Ihrer Dissertation publiziert und wollen dies nicht an Stelle der Dissertation anerkannt bekommen

b) Sie haben die Ergebnisse Ihrer Dissertation publiziert und wollen dies an Stelle der Dissertation anerkannt bekommen
Die Veröffentlichung kann auch in der Schriftenreihe der WWU geschehen.

Zur Abgabe heißt es in §13(1): Sechs Exemplare der Dissertation sind - auf Papier ausgedruckt - an die Medizinische Fakultät abzuliefern (davon 4 an die ULB) sowie eine der folgenden Optionen zu erfüllen:
a) ...
b) den Nachweis der Veröffentlichung in einer Zeitschrift
c) ...

Nach Abgabe stellt die ULB 1 Exemplar ein, ein Exemplar geht an die ZB Med und 2 Exemplare gehen nach Leipzig an die Pflichtexemplarsammelstelle. Damit wird ihr Dokument dauerhaft archiviert. Die Abgabe der Exemplare erfolgt in der Hochschulschriftenstelle der ULB (Tel: 83-24049, E-Mail: diss.ulb@uni-muenster.de).

Adresse:
http://campus.uni-muenster.de/promotionsordnung.html


CategoryStudenten, CategoryPromotion, CategoryCopyright
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