Frage:
Dafür hätte ich mir glatt einen schönen Abend machen können! - Sonst bin ich immer per Mail erinnert worden, wenn ich Bücher abgeben musste. Diesmal habe ich plötzlich Mahngebühren bezahlen müssen, ohne wie sonst vorher eine Erinnerungsmail bekommen zu haben.

Antwort:
Wenn Ihre E-Mail-Adresse in Ihrem Benutzungsausweis eingetragen ist, senden wir Ihnen 5 Tage vor Ablauf der Leihfrist ein Erinnerungsschreiben. Leider kommen diese Erinnungen manchmal nicht beim Adressaten an:

Für alle, die eine Uni-Mail-Adresse haben:


Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Fristüberschreitungsgebühren unabhängig vom Versand und Zugang von Erinnerungsschreiben entstehen!


Deshalb unser Tipp: Haben Sie bitte Ihr Benutzerkonto (s. Katalog) mit den Rückgabedaten im Blick. Dort können Sie sich über den Button 'Konto' anzeigen lassen, welche Medien Sie für welchen Zeitraum entliehen haben und gegebenenfalls - vorausgesetzt es besteht keine Vormerkung von anderer Seite - auch eine Verlängerung durchführen.


CategoryBenutzung, CategoryFAQ
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