Dafür hätte ich mir glatt einen schönen Abend machen können! - Sonst bin ich immer per Mail erinnert worden, wenn ich Bücher abgeben musste. Diesmal habe ich plötzlich Mahngebühren bezahlen müssen, ohne wie sonst vorher eine Erinnerungsmail bekommen zu haben.
Antwort:
Wenn Ihre E-Mail-Adresse in Ihrem Benutzungsausweis eingetragen ist, senden wir Ihnen 5 Tage vor Ablauf der Leihfrist ein Erinnerungsschreiben. Leider kommen diese Erinnungen manchmal nicht beim Adressaten an:
- Beachten Sie den Hinweis des ZIV: "Eine zunehmende Anzahl von E-Mail-Anbietern verweigert abhängig vom Absender die Annahme weitergeleiteter E-Mails. ... Durch das Einrichten einer E-Mail-Weiterleitung zu so einem E-Mail-Anbieter gehen Sie ein erhebliches Risiko ein, dass manche Mails Sie nicht erreichen. Sie sollten die E-Mails nicht weiterleiten, sondern unser Webmail-Programm perMail benutzen oder sie von Ihrem E-Mail-Anbieter abholen lassen."
- Sorgen Sie dafür, dass Ihr E-Mail-Posteingang noch genug Platz für neue Mails aufweist.
- Sie können im ULB-Katalog im Menü Konto > Benutzerdaten bis zu zwei E-Mail-Adressen eintragen; eine davon muss Ihre offiziellen E-Mail-Adresse der WWU (at uni-muenster.de) sein. (Falls Sie zwei private E-Mail-Adressen eintragen, wird eine davon automatisch durch Ihre WWU-Adresse ersetzt.)
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Fristüberschreitungsgebühren unabhängig vom Versand und Zugang von Erinnerungsschreiben entstehen!
Deshalb unser Tipp: Haben Sie bitte Ihr Benutzerkonto (s. Katalog) mit den Rückgabedaten im Blick. Dort können Sie sich über den Button 'Konto' anzeigen lassen, welche Medien Sie für welchen Zeitraum entliehen haben und gegebenenfalls - vorausgesetzt es besteht keine Vormerkung von anderer Seite - auch eine Verlängerung durchführen.
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