Habilitationskriterien der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Verabschiedet vom Fachbereichsrat am 02.12.2003, geändert am 24.10.2006, 08.07.2008 und am 15.05.2012 - Gültig ab dem 01.01.2004
Das Original ist unter http://campus.uni-muenster.de/fileadmin/dekanat/Habilitationskriterien2012.pdf zu finden.
Präambel
Die Habilitationskriterien sollen jedem, der die Habilitation an der Medizinischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität anstrebt, zugänglich sein. Sie dienen damit u.a. der Transparenz und der Selbsteinschätzung des Habilitanden/der Habilitandin. Die Habilitationskriterien dienen der Erleichterung der Entscheidung, ob ein Habilitationsantrag gestellt werden soll. Sie stellen Mindestanforderungen dar. Die Erfüllung der Kriterien ist keine Garantie für einen erfolgreichen Abschluss der Habilitation. Die Habilitationskriterien können in einzelnen Kliniken bzw. in Instituten höher angesetzt werden. Der Habilitand/die Habilitandin ordnet sich einer Kategorie des Category Listing der neuesten verfügbaren Journal Citation Reports des Science Citation Index zu. Die Habilitationskommission nimmt in ihrem Bericht zur Zuordnung Stellung und nennt exemplarisch die Zeitschriften (und ihre Impact Faktoren), in denen der Habilitand/die Habilitandin publiziert hat. Alle Publikationen die nicht in Zeitschriften der genannten Kategorie gelistet sind, werden entsprechend ihrem Impact Factor Klasse 1, 2 oder 3 der genannten Kategorie zugeordnet.
Gegliedertes Schriftenverzeichnis
Bei Einreichen einer Habilitation soll ein Schriftenverzeichnis eingereicht werden, das entsprechend den folgenden Kategorien gegliedert ist:
1. Originalarbeiten (Zeitschriften)
2. Übersichtsarbeiten in Zeitschriften und Supplements
3. Bücher und Buchbeiträge
4. Abstracts (zitierfähig)
5. Vorträge auf wissenschaftlichen Kongressen
6. Vorträge mit Fortbildungscharakter
Publikationen
Der Habilitand/die Habilitandin muss bei der Einreichung 12 Originalarbeiten publiziert bzw. im Druck haben. Geteilte Erstautorenschaften, wenn sie im Artikel erwähnt sind und Letztautorenschaften zählen, wie Erstautorenschaften. Davon muss er/sie 6 mal Erstautor/in sein; von diesen müssen 4 in Klasse 1 bzw. 2 erschienen sein. Zusätzlich muss der Habilitand/die Habilitandin einen Übersichtsartikel publiziert oder im Druck haben. Die Originalarbeiten werden nach folgendem Punktesystem bewertet, um fachspezifische Unterschiede auszugleichen. Insgesamt sind 35 Punkte nötig.
Bewertung von Originalarbeiten je nach Journal:
Klasse 1 Journal (= die ersten 20% der gelisteten Journale einer Kategorie) 7 Punkte
Klasse 2 Journal (= 21 - 60% der gelisteten Journale einer Kategorie) 5 Punkte
Klasse 3 Journal (= 61 - 100% der gelisteten Journale einer Kategorie) 2 Punkte
(Bei einem Abstieg/Aufstieg eines Journals aus einer Klasse ist das Erscheinungsjahr der Publikation maßgeblich). In Ausnahmefällen kann auf Antrag des Fachvertreters von diesen Kriterien abgewichen werden. Eine Ausnahmesituation liegt vor, wenn ein/eine Habilitand/Habilitandin Publikationen in hervorragenden Zeitschriften (z.B. Nature oder Cell) vorweisen kann. Über eine solche Situation entscheidet der Fachbereichsrat.
Letters sind – von Ausnahmen (z.B. Letters in Nature) abgesehen – keine Originalarbeiten. Kasuistiken sind ebenfalls keine Originalarbeiten. Gleichwohl können Punkte für Letters und Kasuistiken vergeben werden.
Letters und Kasuistiken zählen 50 % der Punkte der jeweiligen Zeitschriftenklasse, aber es werden insgesamt nur maximal 5 Punkte gewertet werden.
Klasse 3 Journale: Es werden insgesamt maximal 18 Punkte gewertet (der Rest muss Klasse 1 oder 2 sein).
Zusätzlich werden mindestens 15 zitierfähige Abstracts von wissenschaftlichen Kongressen verlangt, davon 8 als Erstautor.
Patente
Der Habilitand/die Habilitandin soll seinem/ihrem Antrag eine Auflistung der Patente, deren Erteilung er/sie selbst erlangt hat, beifügen. Erteilte Patente werden wie Originalpublikationen mit Erst- oder Mitautorenschaft gewertet. Die Einordnung in Journal - Klasse 1, 2 oder 3 nimmt die Habilitationskommission aufgrund der Beurteilung der wissenschaftlichen Wertigkeit der Patente vor. Maximal können 3 Patente zusätzlich zu den mindestens geforderten 12 Publikationen angerechnet werden.
Drittmittel
Der Habilitand/die Habilitandin soll seinem/ihrem Antrag eine Auflistung der Drittmittel, die er/sie selbst eingeworbenen oder an deren Einwerbung er/sie beteiligt war, beifügen. Dazu zählen insbesondere:
- Antragsteller oder Mitantragsteller eines bewilligten Drittmittelprojektes (inklusive IMF-oder IZKF-Projekte der Medizinischen Fakultät Münster)
- Stipendien für einen externen Forschungsaufenthalt
- Reisestipendien zur Teilnahme an einem internationalen Kongress
- Auszeichnung durch einen Forschungspreis
Habilitationsschrift
Der Umfang der Habilitationsschrift soll 120 Seiten nicht überschreiten.
Kumulative Habilitation
Die kumulative Habilitation stellt die bevorzugte Art der Habilitationsschrift dar. Publikationen, die zu einer kumulativen Habilitation eingereicht werden, sollen zusammen mit einer mindestens 20seitigen Zusammenfassung, in der der innere Zusammenhang der Publikationen sowie die wesentlichen Schlussfolgerungen dargestellt werden, gebunden eingereicht werden. Diese Publikationen müssen sich mit einem übergeordneten zusammenhängenden Thema beschäftigen. Sie muss mindestens 5 Publikationen umfassen. Von diesen müssen 3 in Erstautorenschaft in Klasse 1 Journalen publiziert sein. Stichtag für die Einordnung des publizierenden Journals als Klasse 1 Journal ist das durch Schreiben der Redaktion/des Editors belegte Einreichungsdatum des Manuskripts bzw. das Erscheinungsdatum der Arbeit in gedruckter Form. Unberührt davon bleiben die Kriterien für das gesamte Publikationsverzeichnis, in dem die zur kumulativen Habilitation zusammen-gehefteten Arbeiten ein Bestandteil sein können.
Fächer, die nicht im Journal Citation Report gelistet sind
Bei Fächern, die nicht im Category Listing des Journal Citation Reports des Science Citation Index gelistet sind und keiner gelisteten Kategorie zugeordnet werden können, soll ein Mitglied der Habilitationskommission aus einem Fachbereich der WWU oder ggf. aus einer anderen Universität, der diesem Fach am nächsten steht, beratendes Mitglied sein. Vor Eröffnung des Habilitationsverfahrens muss vom Umfang her eine vergleichbare Publikationsliste, wie für die übrigen Fächer, vorhanden sein.
Lehrbefähigung und Lehrtätigkeit
Lehrbefähigung: Der Habilitand/die Habilitandin muss über eine entsprechende medizindidaktische Qualifikation verfügen. Hierzu ist die Teilnahme an mindestens einer mehrtägigen oder an mindestens zwei eintägigen Ausbildungsveranstaltungen in den Schwerpunktgebieten der Medizinischen Ausbildung an speziell für den Bereich der Hochschul -/Medizindidaktik ausgewiesenen Einrichtungen nachzuweisen. Im Zweifelsfall kann die Habilitationskommission die Anerkennung oder Nichtanerkennung dieser Kurse empfehlen.
Lehrtätigkeit: Für den Nachweis einer adäquaten Lehrtätigkeit ist die Teilnahme an der Ausbildung Studierender nach Möglichkeit im Rahmen von curricularen Lehrveranstaltungen für die Dauer von mindestens 4 Semestern, davon mindestens 2 Semester an der Medizinischen Fakultät Münster, notwendig. Diese müssen vor der Eröffnung des Habilitationsverfahrens liegen und können Folgendes umfassen:
• Vorlesungsvertretungen, durch Fachvertreter bescheinigt, nach § 2 Abs. 7 der Approbationsordnung vom 27. Juni 2002 (ÄAppO), bzw. nach § 26 Abs.4a, § 36 Abs. 1a der Approbationsordnung für Zahnärzte vom 26. Januar 1955 in der Fassung der 4. Änderungsverordnung vom 18. Dezember 1992 (ZÄAppO)
• Praktische Übungen nach § 2 Abs. 3 (ÄAppO), bzw. § 26 Abs. 4b, § 36 Abs. 1b, c (ZÄAppO)
• Seminare nach § 2 Abs. 4 (ÄAppO)
• Betreuung von gegenstandsbezogenen Studiengruppen nach § 2 Abs. 5 (ÄAppO)
Kann der Bewerber/die Bewerberin nachweisen, dass er/sie sich persönlich inhaltlich und strukturell wesentlich in die curriculare Entwicklung einer Lehrveranstaltung einbringen konnte, so kann die geforderte Anzahl an Semestern der Lehrtätigkeit auf 2 reduziert werden.
Die Zuordnung der Zeitschriften der einzelnen Kategorien zu diesen Klassen kann unter
http://www.uni-muenster.de/ZBMed/zeitschriften/impact/
eingesehen werden.
Checkliste für den Antrag auf Einleitung des Habilitationsverfahrens
Alle wie folgt aufgelisteten Unterlagen sind zusätzlich zur gedruckten Form
auch elektronisch (als WORD- oder PDF-Datei) einzureichen, die Habilitations-
schrift und Sonderdrucke der Originalpublikationen nur in Papierform
Habilitationsantrag
Habilitationsschrift (4 Exemplare)
Lebenslauf
Gesamtverzeichnis der wissenschaftlichen Publikationen
• Originalarbeiten, die in in Current Contents gelisteten Zeitschriften erschienen sind mit Zuordnung zu den in der Präambel definierten Klassen und Auflistung der Journale der gewählten Kategorie
• Übersichtsartikel in in Current Contents gelisteten Zeitschriften
• Zitierfähige Abstracts
• Buchbeiträge/Bücher
• Monographien
Gesamtverzeichnis der Publikationen und Vorträge mit Fortbildungscharakter
• Publikationen
• Vorträge
Anlage zum Publikationsverzeichnis (siehe Seite 5)
Gesamtverzeichnis der wissenschaftlichen Vorträge
Lehrverzeichnis
• abgehaltene Lehrveranstaltungen
• Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen im Bereich Hochschul-/ Medizindidaktik
Gesamtverzeichnis der Drittmittel, Stipendien und Auszeichnungen
• Forschungsprojekte
• Forschungsstipendien (keine Reisebeihilfen)
• Auszeichnungen (keine Posterpreise)
Gesamtverzeichnis der Patente
• Patentanmeldungen
• Patenterteilungen
• Auslizensierung (Verkauf von Lizenzen)
• Vermarktung (fertiges Produkt)
Anlage zum Publikationsverzeichnis
Name (Akademischer Titel) .......................................................................................
Zuordnung zur Kategorie: .......................................................................................
Publikationen Punkte Anzahl
Originalarbeiten in Zeitschriften (mindestens 12)
- Erstautor (mindestens 6) ............. ............
- Mitautor ............. ............
Publikationen Anzahl
Übersichtsartikel in Zeitschriften (mindestens 1)
- Erstautor .............
- Mitautor .............
Abstracts (mindestens 15)
- Erstautor .............
- Mitautor .............
Buchbeiträge
- Erstautor .............
- Mitautor .............
Monographien und Bücher
- Erstautor .............
- Mitautor .............
Vollständig publizierte Vorträge
- Erstautor .............
- Mitautor .............
Zeitschriften/Bücher
- Herausgeber .............
- Mitherausgeber .............
Publikationen/Vorträge mit Fortbildungscharakter Anzahl
Publikationen
- Erstautor .............
- Mitautor .............
Vorträge
- Erstautor .............
- Mitautor .............
Ort/Datum/Unterschrift: .........................................................................................
Weitere Infos:
http://campus.uni-muenster.de/habilitationen.html
CategoryPromotion, CategoryImpactFaktor, CategoryFakultät

