Das interne Rechnernetzwerk der UniversitätMünster - die Summe aller internetfähigen Rechner an der WWU - wird als Hochschulnetz bezeichnet. Das Hochschulnetz wird vom Zentrum für Informationsverarbeitung verwaltet. Alle Rechner des Hochschulnetzes haben eine IP-Adresse, die mit 128.176. beginnt (im UniversitätsKlinikum gibt es auch Rechner mit den Adressenbereichen 10. und 172.29.). Die Authentifizierung von Zugriffen z.B. auf die elektronischen Angebote der ZweigbibliothekMedizin findet über die IP-Adresse statt.
Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Rechner zu diesem Adressenbereich - also zum Hochschulnetz - gehört, klicken Sie auf diesen Link.
Studierende und Beschäftigte der UniversitätMünster bekommen bei der Einschreibung bzw. beim Dienstantritt vom ZIV eine NutzerKennung zugeteilt. Wer einen Zugang zum Hochschulnetz bekommt, wird nicht von der ZweigbibliothekMedizin, sondern vom Zentrum für Informationsverarbeitung entschieden. Externe müssen dazu einen Antrag auf Zugangsberechtigung (Formular N) stellen.
Antragsberechtigt sind nach § 2 der Benutzungsordnung für das ZIV
- Mitglieder und Angehörige (Professoren, Beschäftigte und Studierende) der WWU sowie der anderen Hochschulen in Münster, die keine eigenen Rechnersysteme unterhalten und daher auf Grund einer Vereinbarung die DV-Dienste der WWU mitbenutzen dürfen,
- Mitarbeiter des Studentenwerks,
- Angehörige anderer Hochschulen in NRW, die im Einzugsbereich von Münster wohnen und an ihrer Hochschule einen Rechnerzugang besitzen,
- Mitarbeiter von Einrichtungen, die in der Forschung mit Einrichtungen der WWU zusammenarbeiten,
- andere Personen nach besonderer Genehmigung durch den Leiter des Zentrums für Informationsverarbeitung.
Der Zugang zum Hochschulnetz erfolgt über
- Feste Netzwerkanschlüsse an der WWU
- Virtuelles Privates Netzwerk, VPN, eduroam
- WiFi, (Info des ZIV)
- Weitere Zugänge
- Mit dem SmartPhoneInsInternet
ZIV-Infos zu Netzzugängen:
http://www.uni-muenster.de/ZIV/Zugang/Internetzugaenge.html
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