Revision [3219]

Last edited on 2012-06-19 11:08:43 by OliverObst
Additions:
A) **Nicht ausserhalb des Campus** der UniversitätMünster nutzbar. Je nach Vertrag kann die [[BenutzungOnline Online]]-Nutzung einzelner Ressourcen (z.B. durch [[VPN]]) gänzlich untersagt sein. Weder Externe noch Angehörige der Universität dürfen auf solche Ressourcen von ausserhalb des lokalen Campus der Universität in Münster zugreifen. Dies betrifft z.B. die Datenbank UpToDate und einige Zeitschriften.
Deletions:
A) **Nicht ausserhalb des Campus** der UniversitätMünster nutzbar. Je nach Vertrag kann die [[BenutzungOnline Online]]-Nutzung einzelner Ressourcen (z.B. durch [[VPN]]) gänzlich untersagt sein. Weder Externe noch Angehörige der Universität dürfen auf solche Ressourcen von ausserhalb des lokalen Campus der Universität in Münster zugreifen. Dies betrifft z.B. die Datenbank UpToDate und zahlreiche Zeitschriften.


Revision [3212]

Edited on 2012-06-18 11:03:26 by OliverObst
Additions:
CategoryFakultät, CategoryBenutzung
Deletions:
CategoryFakultät


Revision [3038]

Edited on 2012-04-10 16:22:20 by OliverObst
Additions:
{{color text="Achtung! Wenn Mitarbeiter von Lehrkrankenhäusern gegenüber Verlagsvertretern pauschal angeben, Zugriff auf das komplette Online-Angebot der Zweigbibliothek Medizin zu haben, kann dies dazu führen, dass die entsprechenden Produkte von der A- in die B- oder sogar in die C-Kategorie abgestuft werden und dann überhaupt nicht mehr zugänglich sind - auch nicht an der Universität selber." c="red"}}
Deletions:
//Achtung! Wenn Mitarbeiter von Lehrkrankenhäusern gegenüber Verlagsvertretern pauschal angeben, Zugriff auf das komplette Online-Angebot der Zweigbibliothek Medizin zu haben, kann dies dazu führen, dass die entsprechenden Produkte von der A- in die B- oder sogar in die C-Kategorie abgestuft werden und dann überhaupt nicht mehr zugänglich sind - auch nicht an der Universität selber.//


Revision [3037]

Edited on 2012-04-10 16:21:09 by OliverObst
Additions:
A) **Nur den Angehörigen** der UniversitätMünster erlaubt, d.h. **nur** Leiter von PJ-führenden Fachabteilungen können als Lehrbeauftragte der Universität auf Antrag einen persönlichen, nicht übertragbaren Zugang zum HochschulNetz erhalten. Weitere Mitarbeiter, selbst wenn sie in der Ausbildung der PJler eingebunden sind, oder gar das LKH als Ganzes sind //ausdrücklich von dem Zugang ausgeschlossen//. Auf Antrag können diese A-Produkte [[BenutzungOnline online]] genutzt werden.
Deletions:
A) **Nur den Angehörigen** der UniversitätMünster erlaubt, d.h. **nur** Leiter von PJ-führenden Fachabteilungen können als Lehrbeauftragte der Universität auf Antrag einen persönlichen, nicht übertragbaren Zugang zum HochschulNetz erhalten. Weitere Mitarbeiter, selbst wenn sie in der Ausbildung der PJler eingebunden sind, oder gar das LKH als Ganzes sind ausdrücklich davon ausgeschlossen. Auf Antrag können diese A-Produkte [[BenutzungOnline online]] genutzt werden.


Revision [2877]

Edited on 2012-02-23 11:17:03 by UrsulaKlitz
Additions:
**
[[https://medicampus.uni-muenster.de/bp_lehrkrankenhaus.html Lehrkrankenhäuser ]] **(LKH) dienen der praktischen Ausbildung für Ärzte //außerhalb// der Hochschule. Entsprechende Krankenhäuser tragen die Bezeichnung **"Akademisches Lehrkrankenhaus"** ([[http://www.wissenschaft.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/hochschulen_und_forschung/HFG_22_10.pdf Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen: Hochschulgesetz – HG §32]]). Medizinstudierende können bereits im 5. Semester zu Lehrkrankenhäusern gehen (Praxisnachmittage und Blockpraktika), wichtiger ist jedoch das **[[http://www.klinikum.uni-muenster.de/index.php?id=chir_praktisches_jahr Praktische Jahr]].**
Deletions:
**Lehrkrankenhaus**
[[https://medicampus.uni-muenster.de/bp_lehrkrankenhaus.html Lehrkrankenhäuser ]] (LKH) dienen der praktischen Ausbildung für Ärzte //außerhalb// der Hochschule. Entsprechende Krankenhäuser tragen die Bezeichnung **"Akademisches Lehrkrankenhaus"** ([[http://www.wissenschaft.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/hochschulen_und_forschung/HFG_22_10.pdf Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen: Hochschulgesetz – HG §32]]). Medizinstudierende können bereits im 5. Semester zu Lehrkrankenhäusern gehen (Praxisnachmittage und Blockpraktika), wichtiger ist jedoch das **[[http://www.klinikum.uni-muenster.de/index.php?id=chir_praktisches_jahr Praktische Jahr]].**


Revision [2876]

Edited on 2012-02-23 11:13:33 by UrsulaKlitz
Additions:
**Weitere Informationen:**
[[http://medicampus.uni-muenster.de/bp_lehrkrankenhaus.html Liste der Lehrkrankenhäuser ]]
Deletions:
**Weiter Informationen:**
[[http://medicampus.uni-muenster.de/bp_lehrkrankenhaus.html Liste der Lehrkrankenhäsuer ]]


Revision [2875]

Edited on 2012-02-23 11:12:50 by UrsulaKlitz
Additions:
[[https://medicampus.uni-muenster.de/bp_lehrkrankenhaus.html Lehrkrankenhäuser ]] (LKH) dienen der praktischen Ausbildung für Ärzte //außerhalb// der Hochschule. Entsprechende Krankenhäuser tragen die Bezeichnung **"Akademisches Lehrkrankenhaus"** ([[http://www.wissenschaft.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/hochschulen_und_forschung/HFG_22_10.pdf Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen: Hochschulgesetz – HG §32]]). Medizinstudierende können bereits im 5. Semester zu Lehrkrankenhäusern gehen (Praxisnachmittage und Blockpraktika), wichtiger ist jedoch das **[[http://www.klinikum.uni-muenster.de/index.php?id=chir_praktisches_jahr Praktische Jahr]].**
Leiter von PJ-führenden Fachabteilungen sind Lehrbeauftragte und damit Angehörige der MedizinFakultät der UniversitätMünster. Sie können [[http://www.uni-muenster.de/ZIV/Formular/Formulare.html einen Antrag (Formular N)]] stellen, um im Rahmen der Lehre auf die elektronischen Ressourcen der ZweigbibliothekMedizin im HochschulNetz zugreifen zu können. Der Antrag muß vom [[http://campus.uni-muenster.de/163.0.html Studiendekan Dr. Marschall]] unterschrieben sein.
**Weiter Informationen:**
[[http://medicampus.uni-muenster.de/bp_lehrkrankenhaus.html Liste der Lehrkrankenhäsuer ]]
[[http://ecampus.uni-muenster.de/ Broschüre mit Selbstdarstellungen aller WWU-Lehrkrankenhäuser ]]
Deletions:
Lehrkrankenhäuser (LKH) dienen der praktischen Ausbildung für Ärzte //außerhalb// der Hochschule. Entsprechende Krankenhäuser tragen die Bezeichnung **"Akademisches Lehrkrankenhaus"** ([[http://www.wissenschaft.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/hochschulen_und_forschung/HFG_22_10.pdf Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen: Hochschulgesetz – HG §32]]). Medizinstudierende können bereits im 5. Semester zu Lehrkrankenhäusern gehen (Praxisnachmittage und Blockpraktika), wichtiger ist jedoch das **[[http://www.klinikum.uni-muenster.de/index.php?id=chir_praktisches_jahr Praktische Jahr]].**
Leiter von PJ-führenden Fachabteilungen sind Lehrbeauftragte und damit Angehörige der MedizinFakultät der UniversitätMünster. Sie können [[http://www.uni-muenster.de/ZIV/Formular/Formulare.html einen Antrag]] stellen, um im Rahmen der Lehre auf die elektronischen Ressourcen der ZweigbibliothekMedizin im HochschulNetz zugreifen zu können. Der Antrag muß vom [[http://campus.uni-muenster.de/163.0.html Studiendekan Dr. Marschall]] unterschrieben sein.
**Adresse:**
http://medicampus.uni-muenster.de/bp_lehrkrankenhaus.html


Revision [2781]

Edited on 2011-12-15 15:53:59 by OliverObst
Additions:
//Achtung! Wenn Mitarbeiter von Lehrkrankenhäusern gegenüber Verlagsvertretern pauschal angeben, Zugriff auf das komplette Online-Angebot der Zweigbibliothek Medizin zu haben, kann dies dazu führen, dass die entsprechenden Produkte von der A- in die B- oder sogar in die C-Kategorie abgestuft werden und dann überhaupt nicht mehr zugänglich sind - auch nicht an der Universität selber.//
Deletions:
Achtung! Wenn Mitarbeiter von Lehrkrankenhäusern gegenüber Verlagsvertretern pauschal angeben, Zugriff auf das komplette Online-Angebot der Zweigbibliothek Medizin zu haben, kann dies dazu führen, dass die entsprechenden Produkte von der A- in die B- oder sogar in die C-Kategorie abgestuft werden und dann überhaupt nicht mehr zugänglich sind - auch nicht an der Universität selber.


Revision [2780]

Edited on 2011-12-15 15:53:49 by OliverObst
Additions:
Achtung! Wenn Mitarbeiter von Lehrkrankenhäusern gegenüber Verlagsvertretern pauschal angeben, Zugriff auf das komplette Online-Angebot der Zweigbibliothek Medizin zu haben, kann dies dazu führen, dass die entsprechenden Produkte von der A- in die B- oder sogar in die C-Kategorie abgestuft werden und dann überhaupt nicht mehr zugänglich sind - auch nicht an der Universität selber.
Deletions:
''Achtung! Wenn Mitarbeiter von Lehrkrankenhäusern gegenüber Verlagsvertretern pauschal angeben, Zugriff auf das komplette Online-Angebot der Zweigbibliothek Medizin zu haben, kann dies dazu führen, dass die entsprechenden Produkte von der A- in die B- oder sogar in die C-Kategorie abgestuft werden und dann überhaupt nicht mehr zugänglich sind - auch nicht an der Universität selber.''


Revision [2779]

Edited on 2011-12-15 15:51:38 by OliverObst
Additions:
''Achtung! Wenn Mitarbeiter von Lehrkrankenhäusern gegenüber Verlagsvertretern pauschal angeben, Zugriff auf das komplette Online-Angebot der Zweigbibliothek Medizin zu haben, kann dies dazu führen, dass die entsprechenden Produkte von der A- in die B- oder sogar in die C-Kategorie abgestuft werden und dann überhaupt nicht mehr zugänglich sind - auch nicht an der Universität selber.''
Deletions:
##Achtung! Wenn Mitarbeiter von Lehrkrankenhäusern gegenüber Verlagsvertretern pauschal angeben, Zugriff auf das komplette Online-Angebot der Zweigbibliothek Medizin zu haben, kann dies dazu führen, dass die entsprechenden Produkte von der A- in die B- oder sogar in die C-Kategorie abgestuft werden und dann überhaupt nicht mehr zugänglich sind - auch nicht an der Universität selber.##


Revision [2778]

Edited on 2011-12-15 15:51:14 by OliverObst
Additions:
##Achtung! Wenn Mitarbeiter von Lehrkrankenhäusern gegenüber Verlagsvertretern pauschal angeben, Zugriff auf das komplette Online-Angebot der Zweigbibliothek Medizin zu haben, kann dies dazu führen, dass die entsprechenden Produkte von der A- in die B- oder sogar in die C-Kategorie abgestuft werden und dann überhaupt nicht mehr zugänglich sind - auch nicht an der Universität selber.##
Deletions:
Wenn Mitarbeiter von Lehrkrankenhäusern gegenüber Verlagsvertretern pauschal angeben, über die UniversitätMünster Zugriff auf deren komplettes Angebot zu haben, kann dies dazu führen, dass die entsprechenden Produkte von der A- in die B- oder sogar in die C-Kategorie abgestuft werden und dann überhaupt nicht mehr zugänglich sind - auch nicht an der Universität selber.


Revision [2745]

Edited on 2011-11-21 17:03:05 by OliverObst
Additions:
Um ärztlichen oder sonstigen Mitarbeitern von Lehrkrankenhäusern den Zugang zu kostenpflichtigen, wissenschaftlichen Informationen zu ermöglichen, empfehlen wir den Abschluss von Lizenzverträgen mit dafür spezialisierten Anbietern wie [[http://www.lob.de Lehmanns]], [[http://www.harrassowitz.de/ Harrassowitz]] oder [[http://www.ovid.com Ovid]]. Die ZweigbibliothekMedizin hilft gerne bei dem Abschluss von entsprechenden Verträgen.
Deletions:
Um ärztlichen oder sonstigen Mitarbeitern von Lehrkrankenhäusern den Zugang zu kostenpflichtigen, wissenschaftlichen Informationen zu ermöglichen, empfehlen wir den Abschluss von Lizenzverträgen mit dafür spezialisierten Anbietern wie Lehmanns, Harrassowitz oder Ovid. Die ZweigbibliothekMedizin ist gerne hilfreich bei dem Abschluss von entsprechenden Verträgen.
http://www.harrassowitz.de/


Revision [2744]

Edited on 2011-11-21 17:01:52 by OliverObst
Additions:
Um ärztlichen oder sonstigen Mitarbeitern von Lehrkrankenhäusern den Zugang zu kostenpflichtigen, wissenschaftlichen Informationen zu ermöglichen, empfehlen wir den Abschluss von Lizenzverträgen mit dafür spezialisierten Anbietern wie Lehmanns, Harrassowitz oder Ovid. Die ZweigbibliothekMedizin ist gerne hilfreich bei dem Abschluss von entsprechenden Verträgen.
http://www.harrassowitz.de/


Revision [2743]

Edited on 2011-11-21 16:56:44 by OliverObst
Additions:
Lehrkrankenhäuser (LKH) dienen der praktischen Ausbildung für Ärzte //außerhalb// der Hochschule. Entsprechende Krankenhäuser tragen die Bezeichnung **"Akademisches Lehrkrankenhaus"** ([[http://www.wissenschaft.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/hochschulen_und_forschung/HFG_22_10.pdf Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen: Hochschulgesetz – HG §32]]). Medizinstudierende können bereits im 5. Semester zu Lehrkrankenhäusern gehen (Praxisnachmittage und Blockpraktika), wichtiger ist jedoch das **[[http://www.klinikum.uni-muenster.de/index.php?id=chir_praktisches_jahr Praktische Jahr]].**
Deletions:
Lehrkrankenhäuser (LKH) dienen der praktischen Ausbildung für Ärzte //außerhalb// der Hochschule. Entsprechende Krankenhäuser tragen die Bezeichnung **"Akademisches Lehrkrankenhaus"** ([[http://www.wissenschaft.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/hochschulen_und_forschung/HFG_22_10.pdf Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG §32]]). Medizinstudierende können bereits im 5. Semester zu Lehrkrankenhäusern gehen (Praxisnachmittage und Blockpraktika), wichtiger ist jedoch das **[[http://www.klinikum.uni-muenster.de/index.php?id=chir_praktisches_jahr Praktische Jahr]].**


Revision [2742]

Edited on 2011-11-21 16:56:20 by OliverObst
Additions:
Lehrkrankenhäuser (LKH) dienen der praktischen Ausbildung für Ärzte //außerhalb// der Hochschule. Entsprechende Krankenhäuser tragen die Bezeichnung **"Akademisches Lehrkrankenhaus"** ([[http://www.wissenschaft.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/hochschulen_und_forschung/HFG_22_10.pdf Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG §32]]). Medizinstudierende können bereits im 5. Semester zu Lehrkrankenhäusern gehen (Praxisnachmittage und Blockpraktika), wichtiger ist jedoch das **[[http://www.klinikum.uni-muenster.de/index.php?id=chir_praktisches_jahr Praktische Jahr]].**
Deletions:
Lehrkrankenhäuser (LKH) dienen der praktischen Ausbildung für Ärzte //außerhalb// der Hochschule. Entsprechende Krankenhäuser tragen die Bezeichnung **"Akademisches Lehrkrankenhaus"** ([[http://www.wissenschaft.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/hochschulen_und_forschung/HFG_22_10.pdf Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) §32]]). Medizinstudierende können bereits im 5. Semester zu Lehrkrankenhäusern gehen (Praxisnachmittage und Blockpraktika), wichtiger ist jedoch das **[[http://www.klinikum.uni-muenster.de/index.php?id=chir_praktisches_jahr Praktische Jahr]].**


Revision [2741]

Edited on 2011-11-21 16:55:53 by OliverObst
Additions:
Wenn Mitarbeiter von Lehrkrankenhäusern gegenüber Verlagsvertretern pauschal angeben, über die UniversitätMünster Zugriff auf deren komplettes Angebot zu haben, kann dies dazu führen, dass die entsprechenden Produkte von der A- in die B- oder sogar in die C-Kategorie abgestuft werden und dann überhaupt nicht mehr zugänglich sind - auch nicht an der Universität selber.
Deletions:
Wenn Mitarbeiter von Lehrkrankenhäusern gegenüber Verlagsvertretern pauschal angeben, über die UniversitätMünster Zugriff auf deren komplettes Angebot zu haben, kann dies dazu führen, dass die entsprechenden Produkte von der A- in die B- oder sogar in die C-Kategorie abgestuft werden und dann nicht mehr zugänglich sind.


Revision [2740]

Edited on 2011-11-21 16:53:14 by OliverObst
Additions:
A) **Nur den Angehörigen** der UniversitätMünster erlaubt, d.h. **nur** Leiter von PJ-führenden Fachabteilungen können als Lehrbeauftragte der Universität auf Antrag einen persönlichen, nicht übertragbaren Zugang zum HochschulNetz erhalten. Weitere Mitarbeiter, selbst wenn sie in der Ausbildung der PJler eingebunden sind, oder gar das LKH als Ganzes sind ausdrücklich davon ausgeschlossen. Auf Antrag können diese A-Produkte [[BenutzungOnline online]] genutzt werden.
Deletions:
A) **Nur den Angehörigen** der UniversitätMünster erlaubt, d.h. **nur** den Leitern von PJ-führenden Fachabteilungen als Lehrbeauftragte der Universität. Weitere Mitarbeiter, selbst wenn sie in der Ausbildung der PJler eingebunden sind, oder gar das LKH als Ganzes sind ausdrücklich davon ausgeschlossen. Auf Antrag können diese A-Produkte [[BenutzungOnline online]] genutzt werden.


Revision [2718]

Edited on 2011-11-07 13:53:18 by OliverObst
Additions:
A) **Nicht ausserhalb des Campus** der UniversitätMünster nutzbar. Je nach Vertrag kann die [[BenutzungOnline Online]]-Nutzung einzelner Ressourcen (z.B. durch [[VPN]]) gänzlich untersagt sein. Weder Externe noch Angehörige der Universität dürfen auf solche Ressourcen von ausserhalb des lokalen Campus der Universität in Münster zugreifen. Dies betrifft z.B. die Datenbank UpToDate und zahlreiche Zeitschriften.
Deletions:
A) **Nicht ausserhalb des Campus** der UniversitätMünster nutzbar. Je nach Vertrag kann die [[BenutzungOnline Online]]-Nutzung einzelner Ressourcen (z.B. durch [[VPN]]) gänzlich untersagt sein. Weder Externe noch Angehörige der Universität dürfen dann auf solche Ressourcen von ausserhalb des lokalen Campus der Universität in Münster zugreifen. Dies betrifft z.B. die Datenbank UpToDate und zahlreiche Zeitschriften.


Revision [2717]

Edited on 2011-11-07 13:53:03 by OliverObst
Additions:
A) **Nicht ausserhalb des Campus** der UniversitätMünster nutzbar. Je nach Vertrag kann die [[BenutzungOnline Online]]-Nutzung einzelner Ressourcen (z.B. durch [[VPN]]) gänzlich untersagt sein. Weder Externe noch Angehörige der Universität dürfen dann auf solche Ressourcen von ausserhalb des lokalen Campus der Universität in Münster zugreifen. Dies betrifft z.B. die Datenbank UpToDate und zahlreiche Zeitschriften.
Deletions:
A) **Nicht ausserhalb des Campus** der UniversitätMünster nutzbar. Je nach Vertrag kann die [[BenutzungOnline Online]]-Nutzung einzelner Ressourcen (z.B. durch [[VPN]]) gänzlich untersagt sein. Weder Externe noch Angehörige der Universität dürfen dann auf solche Ressourcen von ausserhalb des physischen Campus der Universität in Münster zugreifen. Dies betrifft z.B. die Datenbank UpToDate und zahlreiche Zeitschriften.


Revision [2716]

Edited on 2011-11-07 13:52:41 by OliverObst
Additions:
A) **Nicht ausserhalb des Campus** der UniversitätMünster nutzbar. Je nach Vertrag kann die [[BenutzungOnline Online]]-Nutzung einzelner Ressourcen (z.B. durch [[VPN]]) gänzlich untersagt sein. Weder Externe noch Angehörige der Universität dürfen dann auf solche Ressourcen von ausserhalb des physischen Campus der Universität in Münster zugreifen. Dies betrifft z.B. die Datenbank UpToDate und zahlreiche Zeitschriften.
Deletions:
A) **Nicht ausserhalb des Campus** der UniversitätMünster nutzbar. Je nach Vertrag kann die [[BenutzungOnline Online]]-Nutzung einzelner Ressourcen (z.B. durch [[VPN]]) gänzlich untersagt sein. Weder Externe noch Angehörige der Universität dürfen dann auf solche Ressourcen von ausserhalb des [[HochschulNetz HochschulNetzes]] zugreifen. Dies betrifft z.B. die Datenbank UpToDate und zahlreiche Zeitschriften.


Revision [2715]

Edited on 2011-11-07 13:51:37 by OliverObst
Additions:
Wenn Mitarbeiter von Lehrkrankenhäusern gegenüber Verlagsvertretern pauschal angeben, über die UniversitätMünster Zugriff auf deren komplettes Angebot zu haben, kann dies dazu führen, dass die entsprechenden Produkte von der A- in die B- oder sogar in die C-Kategorie abgestuft werden und dann nicht mehr zugänglich sind.
Deletions:
Wenn Mitarbeiter von Lehrkrankenhäusern gegenüber Verlagsvertretern pauschal angeben, über die UniversitätMünster Zugriff auf deren komplettes Angebot zu haben, kann dies dazu führen, dass die entsprechenden Produkte von der A- in die B- oder sogar in die C-Kategorie wandern und dann gar nicht mehr zugänglich sind.


Revision [2714]

Edited on 2011-11-07 13:47:42 by OliverObst
Additions:
http://medicampus.uni-muenster.de/bp_lehrkrankenhaus.html
Deletions:
http://klinikum.uni-muenster.de/index.php?id=ful_lehrkrankenhaeuser (Links)
http://medicampus.uni-muenster.de/bp_lehrkrankenhaus.html (Fachabteilungen, Ansprechpartner)


Revision [2713]

Edited on 2011-11-07 13:45:15 by OliverObst
Additions:
A) **Gar nicht zugänglich** sind Ressourcen, wenn nicht lizenzkonforme Nutzungen entweder zu einer Vertragskündigung (selten) geführt haben oder aber die Ressourcen in höhere Preisschemata eingestuft wurden (häufiger). Beides resultiert in einem Wegfall des Zugangs, sowohl für die [[BenutzungOnline Online]]-Nutzung aber auch für den Campus.
Wenn Mitarbeiter von Lehrkrankenhäusern gegenüber Verlagsvertretern pauschal angeben, über die UniversitätMünster Zugriff auf deren komplettes Angebot zu haben, kann dies dazu führen, dass die entsprechenden Produkte von der A- in die B- oder sogar in die C-Kategorie wandern und dann gar nicht mehr zugänglich sind.
Deletions:
A) **Nicht lizenzkonforme Nutzungen** führen entweder zu einer Vertragskündigung (selten) oder aber die Ressourcen werden in höhere Preisschemata eingestuft (häufiger). Beides resultiert in einem Wegfall des Zugangs, sowohl für die [[BenutzungOnline Online]]-Nutzung aber auch für den Campus.
Wenn Mitarbeiter von Lehrkrankenhäusern gegenüber Verlagsvertretern angeben, über die UniversitätMünster Zugriff auf deren Angebot zu haben, kann dies dazu führen, dass die entsprechenden Produkte von der A- in die B- oder sogar in die C-Kategorie wandern und dann gar nicht mehr zugänglich sind.


Revision [2712]

Edited on 2011-11-07 13:43:32 by OliverObst
Additions:
A) **Nicht ausserhalb des Campus** der UniversitätMünster nutzbar. Je nach Vertrag kann die [[BenutzungOnline Online]]-Nutzung einzelner Ressourcen (z.B. durch [[VPN]]) gänzlich untersagt sein. Weder Externe noch Angehörige der Universität dürfen dann auf solche Ressourcen von ausserhalb des [[HochschulNetz HochschulNetzes]] zugreifen. Dies betrifft z.B. die Datenbank UpToDate und zahlreiche Zeitschriften.
Deletions:
A) **Nicht ausserhalb des Campus** der UniversitätMünster nutzbar. Je nach Vertrag kann die [[BenutzungOnline Online]]-Nutzung einzelner Ressourcen (z.B. durch [[VPN]]) gänzlich untersagt sein. Weder Externe noch Angehörige der Universität dürfen dann auf solche Ressourcen von ausserhalb des [[HochschulNetz]]es zugreifen. Dies betrifft z.B. die Datenbank UpToDate und zahlreiche Zeitschriften.


Revision [2711]

Edited on 2011-11-07 13:43:16 by OliverObst
Additions:
A) **Nicht ausserhalb des Campus** der UniversitätMünster nutzbar. Je nach Vertrag kann die [[BenutzungOnline Online]]-Nutzung einzelner Ressourcen (z.B. durch [[VPN]]) gänzlich untersagt sein. Weder Externe noch Angehörige der Universität dürfen dann auf solche Ressourcen von ausserhalb des [[HochschulNetz]]es zugreifen. Dies betrifft z.B. die Datenbank UpToDate und zahlreiche Zeitschriften.
Deletions:
A) **Nicht ausserhalb des Campus** der UniversitätMünster nutzbar. Je nach Vertrag kann die [[BenutzungOnline Online]]-Nutzung einzelner Ressourcen (z.B. durch [[VPN]]) gänzlich untersagt sein. Weder Externe noch Angehörige der Universität dürfen dann auf solche Ressourcen von ausserhalb des HochschulNetzes zugreifen. Dies betrifft z.B. die Datenbank UpToDate und zahlreiche Zeitschriften.


Revision [2710]

Edited on 2011-11-07 13:43:02 by OliverObst
Additions:
A) **Nicht ausserhalb des Campus** der UniversitätMünster nutzbar. Je nach Vertrag kann die [[BenutzungOnline Online]]-Nutzung einzelner Ressourcen (z.B. durch [[VPN]]) gänzlich untersagt sein. Weder Externe noch Angehörige der Universität dürfen dann auf solche Ressourcen von ausserhalb des HochschulNetzes zugreifen. Dies betrifft z.B. die Datenbank UpToDate und zahlreiche Zeitschriften.
Deletions:
A) **Nicht ausserhalb des Campus** der UniversitätMünster nutzbar. Je nach Vertrag kann die [[BenutzungOnline Online]]-Nutzung einzelner Ressourcen (z.B. durch [[VPN]]) gänzlich untersagt sein. Weder Externe noch Angehörige der Universität dürfen auf solche Ressourcen zugreifen. Dies betrifft z.B. die Datenbank UpToDate und zahlreiche Zeitschriften.


Revision [2709]

Edited on 2011-11-07 13:42:15 by OliverObst
Additions:
A) **Nicht ausserhalb des Campus** der UniversitätMünster nutzbar. Je nach Vertrag kann die [[BenutzungOnline Online]]-Nutzung einzelner Ressourcen (z.B. durch [[VPN]]) gänzlich untersagt sein. Weder Externe noch Angehörige der Universität dürfen auf solche Ressourcen zugreifen. Dies betrifft z.B. die Datenbank UpToDate und zahlreiche Zeitschriften.
Deletions:
A) **Nicht ausserhalb** des Campus der UniversitätMünster nutzbar. Je nach Vertrag kann die [[BenutzungOnline Online]]-Nutzung einzelner Ressourcen (z.B. durch [[VPN]]) gänzlich untersagt sein. Weder Externe noch Angehörige der Universität dürfen auf solche Ressourcen zugreifen. Dies betrifft z.B. die Datenbank UpToDate und zahlreiche Zeitschriften.


Revision [2708]

Edited on 2011-11-07 13:41:42 by OliverObst
Additions:
Die Benutzung von lizenzpflichtigen e-Books, e-Journals und e-Databases fällt grundsätzlich in folgende **drei Kategorien**:
Deletions:
Die Benutzung von lizenzpflichtigen e-Books, e-Journals und e-Databases fällt grundsätzlich in folgende drei Kategorien:


Revision [2707]

Edited on 2011-11-07 13:41:32 by OliverObst
Additions:
Lehrkrankenhäuser (LKH) dienen der praktischen Ausbildung für Ärzte //außerhalb// der Hochschule. Entsprechende Krankenhäuser tragen die Bezeichnung **"Akademisches Lehrkrankenhaus"** ([[http://www.wissenschaft.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/hochschulen_und_forschung/HFG_22_10.pdf Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) §32]]). Medizinstudierende können bereits im 5. Semester zu Lehrkrankenhäusern gehen (Praxisnachmittage und Blockpraktika), wichtiger ist jedoch das **[[http://www.klinikum.uni-muenster.de/index.php?id=chir_praktisches_jahr Praktische Jahr]].**
Die Benutzung von lizenzpflichtigen e-Books, e-Journals und e-Databases fällt grundsätzlich in folgende drei Kategorien:
A) **Nur den Angehörigen** der UniversitätMünster erlaubt, d.h. **nur** den Leitern von PJ-führenden Fachabteilungen als Lehrbeauftragte der Universität. Weitere Mitarbeiter, selbst wenn sie in der Ausbildung der PJler eingebunden sind, oder gar das LKH als Ganzes sind ausdrücklich davon ausgeschlossen. Auf Antrag können diese A-Produkte [[BenutzungOnline online]] genutzt werden.
A) **Nicht ausserhalb** des Campus der UniversitätMünster nutzbar. Je nach Vertrag kann die [[BenutzungOnline Online]]-Nutzung einzelner Ressourcen (z.B. durch [[VPN]]) gänzlich untersagt sein. Weder Externe noch Angehörige der Universität dürfen auf solche Ressourcen zugreifen. Dies betrifft z.B. die Datenbank UpToDate und zahlreiche Zeitschriften.
A) **Nicht lizenzkonforme Nutzungen** führen entweder zu einer Vertragskündigung (selten) oder aber die Ressourcen werden in höhere Preisschemata eingestuft (häufiger). Beides resultiert in einem Wegfall des Zugangs, sowohl für die [[BenutzungOnline Online]]-Nutzung aber auch für den Campus.
Wenn Mitarbeiter von Lehrkrankenhäusern gegenüber Verlagsvertretern angeben, über die UniversitätMünster Zugriff auf deren Angebot zu haben, kann dies dazu führen, dass die entsprechenden Produkte von der A- in die B- oder sogar in die C-Kategorie wandern und dann gar nicht mehr zugänglich sind.
Deletions:
Lehrkrankenhäuser dienen der praktischen Ausbildung für Ärzte //außerhalb// der Hochschule. Entsprechende Krankenhäuser tragen die Bezeichnung **"Akademisches Lehrkrankenhaus"** ([[http://www.wissenschaft.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/hochschulen_und_forschung/HFG_22_10.pdf Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) §32]]). Medizinstudierende können bereits im 5. Semester zu Lehrkrankenhäusern gehen (Praxisnachmittage und Blockpraktika), wichtiger ist jedoch das **[[http://www.klinikum.uni-muenster.de/index.php?id=chir_praktisches_jahr Praktische Jahr]].**


Revision [2561]

Edited on 2011-07-25 13:41:31 by UrsulaKlitz
Additions:
Lehrkrankenhäuser dienen der praktischen Ausbildung für Ärzte //außerhalb// der Hochschule. Entsprechende Krankenhäuser tragen die Bezeichnung **"Akademisches Lehrkrankenhaus"** ([[http://www.wissenschaft.nrw.de/objekt-pool/download_dateien/hochschulen_und_forschung/HFG_22_10.pdf Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) §32]]). Medizinstudierende können bereits im 5. Semester zu Lehrkrankenhäusern gehen (Praxisnachmittage und Blockpraktika), wichtiger ist jedoch das **[[http://www.klinikum.uni-muenster.de/index.php?id=chir_praktisches_jahr Praktische Jahr]].**
Leiter von PJ-führenden Fachabteilungen sind Lehrbeauftragte und damit Angehörige der MedizinFakultät der UniversitätMünster. Sie können [[http://www.uni-muenster.de/ZIV/Formular/Formulare.html einen Antrag]] stellen, um im Rahmen der Lehre auf die elektronischen Ressourcen der ZweigbibliothekMedizin im HochschulNetz zugreifen zu können. Der Antrag muß vom [[http://campus.uni-muenster.de/163.0.html Studiendekan Dr. Marschall]] unterschrieben sein.
Deletions:
Lehrkrankenhäuser dienen der praktischen Ausbildung für Ärzte //außerhalb// der Hochschule. Entsprechende Krankenhäuser tragen die Bezeichnung "Akademisches Lehrkrankenhaus" ([[http://campus.uni-muenster.de/download/hochschulgesetz.html Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, §40]]). Medizinstudenten können bereits im 5. Semester zu Lehrkrankenhäusern gehen (Praxisnachmittage und Blockpraktika), wichtiger ist jedoch das [[http://de.wikipedia.org/wiki/Studium_der_Medizin#Praktisches_Jahr Praktische Jahr]].
Leiter von PJ-führenden Fachabteilungen sind Lehrbeauftragte und damit Angehörige der MedizinFakultät der UniversitätMünster. Sie können [[HochschulNetz einen Antrag]] stellen, um im Rahmen der Lehre auf die elektronischen Ressourcen der ZweigbibliothekMedizin im HochschulNetz zugreifen zu können. Der Antrag muß vom [[http://campus.uni-muenster.de/163.0.html Studiendekan Dr. Marschall]] unterschrieben sein.


Revision [1695]

Edited on 2010-06-24 19:23:45 by OliverObst
Additions:
Leiter von PJ-führenden Fachabteilungen sind Lehrbeauftragte und damit Angehörige der MedizinFakultät der UniversitätMünster. Sie können [[HochschulNetz einen Antrag]] stellen, um im Rahmen der Lehre auf die elektronischen Ressourcen der ZweigbibliothekMedizin im HochschulNetz zugreifen zu können. Der Antrag muß vom [[http://campus.uni-muenster.de/163.0.html Studiendekan Dr. Marschall]] unterschrieben sein.
Deletions:
Leiter von PJ-führenden Fachabteilungen sind Lehrbeauftragte und damit Angehörige der MedizinFakultät der UniversitätMünster. Sie können [[BenutzungOnline einen Antrag]] stellen, um im Rahmen der Lehre auf die elektronischen Ressourcen der ZweigbibliothekMedizin im HochschulNetz zugreifen zu können. Der Antrag muß vom [[http://campus.uni-muenster.de/163.0.html Studiendekan Dr. Marschall]] unterschrieben sein.


Revision [1576]

Edited on 2010-04-27 11:50:06 by OliverObst
Additions:
http://klinikum.uni-muenster.de/index.php?id=ful_lehrkrankenhaeuser (Links)
http://medicampus.uni-muenster.de/bp_lehrkrankenhaus.html (Fachabteilungen, Ansprechpartner)
Deletions:
http://klinikum.uni-muenster.de/index.php?id=ful_lehrkrankenhaeuser
http://medicampus.uni-muenster.de/bp_lehrkrankenhaus.html


Revision [1575]

Edited on 2010-04-27 11:49:17 by OliverObst
Additions:
Leiter von PJ-führenden Fachabteilungen sind Lehrbeauftragte und damit Angehörige der MedizinFakultät der UniversitätMünster. Sie können [[BenutzungOnline einen Antrag]] stellen, um im Rahmen der Lehre auf die elektronischen Ressourcen der ZweigbibliothekMedizin im HochschulNetz zugreifen zu können. Der Antrag muß vom [[http://campus.uni-muenster.de/163.0.html Studiendekan Dr. Marschall]] unterschrieben sein.
http://medicampus.uni-muenster.de/bp_lehrkrankenhaus.html
Deletions:
Lehrbeauftragte von Lehrkrankenhäusern sind i.d.R. Angehörige der MedizinFakultät und damit der UniversitätMünster. Sie können [[BenutzungOnline einen Antrag]] stellen, im Rahmen der Lehre auf die elektronischen Ressourcen der ZweigbibliothekMedizin im HochschulNetz zuzugreifen. Der Antrag muß vom [[http://campus.uni-muenster.de/163.0.html Studiendekan Dr. Marschall]] unterschrieben sein.


Revision [1311]

Edited on 2009-09-14 09:56:07 by OliverObst
Additions:
http://klinikum.uni-muenster.de/index.php?id=ful_lehrkrankenhaeuser
Deletions:
http://www.klinikum.uni-muenster.de/forschungundlehre/lehrkrankenhaeuser/index.php


Revision [1098]

Edited on 2008-12-02 13:26:28 by OliverObst
Additions:
Lehrbeauftragte von Lehrkrankenhäusern sind i.d.R. Angehörige der MedizinFakultät und damit der UniversitätMünster. Sie können [[BenutzungOnline einen Antrag]] stellen, im Rahmen der Lehre auf die elektronischen Ressourcen der ZweigbibliothekMedizin im HochschulNetz zuzugreifen. Der Antrag muß vom [[http://campus.uni-muenster.de/163.0.html Studiendekan Dr. Marschall]] unterschrieben sein.
Deletions:
Lehrbeauftragte von Lehrkrankenhäusern sind i.d.R. Angehörige der MedizinFakultät und damit der UniversitätMünster. Sie können [[BenutzungOnline einen Antrag]] stellen, im Rahmen der Lehre auf die elektronischen Ressourcen der ZweigbibliothekMedizin im HochschulNetz zuzugreifen.


Revision [822]

Edited on 2008-06-16 10:31:37 by OliverObst
Additions:
Lehrbeauftragte von Lehrkrankenhäusern sind i.d.R. Angehörige der MedizinFakultät und damit der UniversitätMünster. Sie können [[BenutzungOnline einen Antrag]] stellen, im Rahmen der Lehre auf die elektronischen Ressourcen der ZweigbibliothekMedizin im HochschulNetz zuzugreifen.
Deletions:
Lehrbeauftragte von Lehrkrankenhäusern sind i.d.R. Angehörige der MedizinFakultät und damit der UniversitätMünster. Sie können im Rahmen der Lehre auf die elektronischen Ressourcen der ZweigbibliothekMedizin [[BenutzungOnline zugreifen]].


Revision [821]

Edited on 2008-06-16 10:30:22 by OliverObst
Additions:
Lehrbeauftragte von Lehrkrankenhäusern sind i.d.R. Angehörige der MedizinFakultät und damit der UniversitätMünster. Sie können im Rahmen der Lehre auf die elektronischen Ressourcen der ZweigbibliothekMedizin [[BenutzungOnline zugreifen]].
Deletions:
Lehrbeauftragte von Lehrkrankenhäusern sind u.U. angehörige der MedizinFakultät und damit der UniversitätMünster und könne als solche auf die elektronischen Ressourcen der ZweigbibliothekMedizin [[BenutzungOnline zugreifen]].


Revision [820]

Edited on 2008-06-16 10:29:19 by OliverObst
Additions:
Lehrbeauftragte von Lehrkrankenhäusern sind u.U. angehörige der MedizinFakultät und damit der UniversitätMünster und könne als solche auf die elektronischen Ressourcen der ZweigbibliothekMedizin [[BenutzungOnline zugreifen]].


Revision [612]

Edited on 2008-04-24 16:10:53 by OliverObst
Additions:
Lehrkrankenhäuser dienen der praktischen Ausbildung für Ärzte //außerhalb// der Hochschule. Entsprechende Krankenhäuser tragen die Bezeichnung "Akademisches Lehrkrankenhaus" ([[http://campus.uni-muenster.de/download/hochschulgesetz.html Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, §40]]). Medizinstudenten können bereits im 5. Semester zu Lehrkrankenhäusern gehen (Praxisnachmittage und Blockpraktika), wichtiger ist jedoch das [[http://de.wikipedia.org/wiki/Studium_der_Medizin#Praktisches_Jahr Praktische Jahr]].
Deletions:
Lehrkrankenhäuser dienen der praktischen Ausbildung für Ärzte //außerhalb// der Hochschule. Entsprechende Krankenhäuser tragen die Bezeichnung "Akademisches Lehrkrankenhaus" ([[http://campus.uni-muenster.de/download/hochschulgesetz.html Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, §40]]). Medizinstudenten können bereits im 5. Semester zu Lehrkrankenhäusern gehen (Praxisnachmittage und Blockpraktika), wichtiger ist jedoch das Wikipedia:Praktische Jahr.


Revision [611]

Edited on 2008-04-24 16:09:28 by OliverObst
Additions:
Lehrkrankenhäuser dienen der praktischen Ausbildung für Ärzte //außerhalb// der Hochschule. Entsprechende Krankenhäuser tragen die Bezeichnung "Akademisches Lehrkrankenhaus" ([[http://campus.uni-muenster.de/download/hochschulgesetz.html Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, §40]]). Medizinstudenten können bereits im 5. Semester zu Lehrkrankenhäusern gehen (Praxisnachmittage und Blockpraktika), wichtiger ist jedoch das Wikipedia:Praktische Jahr.
Deletions:
Lehrkrankenhäuser dienen der praktischen Ausbildung nach Maßgabe der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte außerhalb der Hochschule. Entsprechenden Krankenhäusern kann die Bezeichnung "Akademisches Lehrkrankenhaus" verliehen werden ([[http://campus.uni-muenster.de/download/hochschulgesetz.html Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, §40]]). Diese Ausbildung fängt im 5. Semester mit Praxisnachmittagen/Blockpraktika an und geht mit dem Praktischen Jahr weiter.


Revision [610]

Edited on 2008-04-24 16:05:46 by OliverObst
Additions:
**Lehrkrankenhaus**

Lehrkrankenhäuser dienen der praktischen Ausbildung nach Maßgabe der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte außerhalb der Hochschule. Entsprechenden Krankenhäusern kann die Bezeichnung "Akademisches Lehrkrankenhaus" verliehen werden ([[http://campus.uni-muenster.de/download/hochschulgesetz.html Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, §40]]). Diese Ausbildung fängt im 5. Semester mit Praxisnachmittagen/Blockpraktika an und geht mit dem Praktischen Jahr weiter.

**Adresse:**
http://www.klinikum.uni-muenster.de/forschungundlehre/lehrkrankenhaeuser/index.php

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Deletions:
**Lehrkrankenhaus**

Lehrkrankenhäuser dienen der praktischen Ausbildung nach Maßgabe der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte außerhalb der Hochschule. Entsprechenden Krankenhäusern kann die Bezeichnung "Akademisches Lehrkrankenhaus" verliehen werden ([[http://campus.uni-muenster.de/download/hochschulgesetz.html Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, §40]]). Diese Ausbildung fängt im 5. Semester mit Praxisnachmittagen/Blockpraktika an und setzt sich mit dem Praktischen Jahr fort.

**Adresse:**
http://www.klinikum.uni-muenster.de/forschungundlehre/lehrkrankenhaeuser/index.php

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Revision [607]

The oldest known version of this page was created on 2008-04-24 14:51:33 by OliverObst
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