Lehrkrankenhäuser
(LKH) dienen der praktischen Ausbildung für Ärzte außerhalb der Hochschule. Entsprechende Krankenhäuser tragen die Bezeichnung "Akademisches Lehrkrankenhaus" (Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen: Hochschulgesetz – HG §32). Medizinstudierende können bereits im 5. Semester zu Lehrkrankenhäusern gehen (Praxisnachmittage und Blockpraktika), wichtiger ist jedoch das Praktische Jahr.

Leiter von PJ-führenden Fachabteilungen sind Lehrbeauftragte und damit Angehörige der MedizinFakultät der UniversitätMünster. Sie können einen Antrag (Formular N) stellen, um im Rahmen der Lehre auf die elektronischen Ressourcen der ZweigbibliothekMedizin im HochschulNetz zugreifen zu können. Der Antrag muß vom Studiendekan Dr. Marschall unterschrieben sein.

Die Benutzung von lizenzpflichtigen e-Books, e-Journals und e-Databases fällt grundsätzlich in folgende drei Kategorien:
  1. Nur den Angehörigen der UniversitätMünster erlaubt, d.h. nur Leiter von PJ-führenden Fachabteilungen können als Lehrbeauftragte der Universität auf Antrag einen persönlichen, nicht übertragbaren Zugang zum HochschulNetz erhalten. Weitere Mitarbeiter, selbst wenn sie in der Ausbildung der PJler eingebunden sind, oder gar das LKH als Ganzes sind ausdrücklich von dem Zugang ausgeschlossen. Auf Antrag können diese A-Produkte online genutzt werden.
  2. Nicht ausserhalb des Campus der UniversitätMünster nutzbar. Je nach Vertrag kann die Online-Nutzung einzelner Ressourcen (z.B. durch VPN) gänzlich untersagt sein. Weder Externe noch Angehörige der Universität dürfen auf solche Ressourcen von ausserhalb des lokalen Campus der Universität in Münster zugreifen. Dies betrifft z.B. die Datenbank UpToDate und einige Zeitschriften.
  3. Gar nicht zugänglich sind Ressourcen, wenn nicht lizenzkonforme Nutzungen entweder zu einer Vertragskündigung (selten) geführt haben oder aber die Ressourcen in höhere Preisschemata eingestuft wurden (häufiger). Beides resultiert in einem Wegfall des Zugangs, sowohl für die Online-Nutzung aber auch für den Campus.

Achtung! Wenn Mitarbeiter von Lehrkrankenhäusern gegenüber Verlagsvertretern pauschal angeben, Zugriff auf das komplette Online-Angebot der Zweigbibliothek Medizin zu haben, kann dies dazu führen, dass die entsprechenden Produkte von der A- in die B- oder sogar in die C-Kategorie abgestuft werden und dann überhaupt nicht mehr zugänglich sind - auch nicht an der Universität selber.

Um ärztlichen oder sonstigen Mitarbeitern von Lehrkrankenhäusern den Zugang zu kostenpflichtigen, wissenschaftlichen Informationen zu ermöglichen, empfehlen wir den Abschluss von Lizenzverträgen mit dafür spezialisierten Anbietern wie Lehmanns, Harrassowitz oder Ovid. Die ZweigbibliothekMedizin hilft gerne bei dem Abschluss von entsprechenden Verträgen.


Weitere Informationen:
Liste der Lehrkrankenhäuser
Broschüre mit Selbstdarstellungen aller WWU-Lehrkrankenhäuser


CategoryFakultät, CategoryBenutzung
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