Revision [3343]

Last edited on 2012-08-15 12:41:12 by UrsulaKlitz
Additions:
Generell sollten Sie also keine Zeitschriften abbestellen, ohne zuvor [[http://www.uni-muenster.de/ZBMed/aktuelles/3925 Rücksprache mit der Bibliothek]] getroffen zu haben.
Deletions:
Generell sollten Sie also keine Zeitschriften abbestellen, ohne zuvor [[http://www.uni-muenster.de/ZBMed/aktuelles/3925 Rücksprache mit der Bibliothek]] getroffen zu haben (dies entspricht übrigens auch einem Erlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW).


Revision [3342]

Edited on 2012-08-15 12:38:07 by UrsulaKlitz
Additions:
Auszug aus der [[http://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/ulb/institutsbibliotheken/koordinierungsrichtlinie-2012-01-11.pdf Koordinierungsrichtlinie]] der [[UniversitätMünster]]:
Gemäß §4 Abs. 3 sowie §7 Abs. 3 der Verwaltungsordnung haben sich dezentrale Bibliotheken und Zentralbibliothek immer abzustimmen in folgenden Fällen des Erwerbs gedruckter wie elektronischer Medien:
- vor dem Abonnieren / Lizenzieren und Abbestellen einer Zeitschrift, einer Datenbank oder einer Loseblattsammlung.
- vor dem Kauf von Einzel- oder Fortsetzungswerken im Gesamtwert von mehr als 300 €.
- vor dem Kauf oder der (unentgeltlichen) Übernahme zurückliegender Zeitschriftenjahr- gänge.
Generell sollten Sie also keine Zeitschriften abbestellen, ohne zuvor [[http://www.uni-muenster.de/ZBMed/aktuelles/3925 Rücksprache mit der Bibliothek]] getroffen zu haben (dies entspricht übrigens auch einem Erlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW).
**Weitere Infos:**
[[http://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/ulb/institutsbibliotheken/koordinierungsrichtlinie-2012-01-11.pdf Koordinierungsrichtlinie]]
[[http://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/ulb/institutsbibliotheken/koordinierungsantrag.pdf Koordinierungsantrag]]
Deletions:
Generell sollten Sie also keine Zeitschriften abbestellen, ohne zuvor Rücksprache mit der Bibliothek getroffen zu haben (dies entspricht übrigens auch einem Erlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW).


Revision [443]

Edited on 2008-04-18 11:22:53 by OliverObst
Additions:
Für den Online-Zugang zu Zeitschriften verlangen manche Verlage, dass man das Print-Abo behält: ZeitschriftenWarumGedruckte. Die Verlage kontrollieren das über ihre Subskriptionslisten, in der auch Abos von Institutsbibliotheken verzeichnet sind. Wird nun eines dieser Abos storniert, fällt nicht nur der Online-Zugang weg, sondern es kann als Vertragsverletzung geahndet werden und zur Kündigung des gesamten Verlagspaketes mit der Universität führen.
CategoryFAQ, CategoryZeitschrift, CategoryFakultät
Deletions:
Für den Online-Zugang zu Zeitschriften verlangen manche Verlage, dass man das Print-Abo behält: WarumNochGedruckteZeitschriften. Die Verlage kontrollieren das über ihre Subskriptionslisten, in der auch Abos von Institutsbibliotheken verzeichnet sind. Wird nun eines dieser Abos storniert, fällt nicht nur der Online-Zugang weg, sondern es kann als Vertragsverletzung geahndet werden und zur Kündigung des gesamten Verlagspaketes mit der Universität führen.
CategoryFAQ, CategoryZeitschrift


Revision [307]

Edited on 2008-04-17 12:48:17 by OliverObst
Additions:
Zu Jahresende wird bei uns im Institut der Etat knapp. Kann ich zur Einsparung die Institutszeitschriften abbestellen, der Online-Zugang ist ja sowieso vorhanden?

Für den Online-Zugang zu Zeitschriften verlangen manche Verlage, dass man das Print-Abo behält: WarumNochGedruckteZeitschriften. Die Verlage kontrollieren das über ihre Subskriptionslisten, in der auch Abos von Institutsbibliotheken verzeichnet sind. Wird nun eines dieser Abos storniert, fällt nicht nur der Online-Zugang weg, sondern es kann als Vertragsverletzung geahndet werden und zur Kündigung des gesamten Verlagspaketes mit der Universität führen.


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CategoryFAQ, CategoryZeitschrift
Deletions:
Zu Jahresende wird bei uns im Institut der Etat knapp. Kann ich zur Einsparung die Institutszeitschriften abbestellen, der Online-
Zugang ist ja sowieso vorhanden?
Für den Online-Zugang zu Zeitschriften verlangen manche Verlage, dass man das Print-Abo behäelt. Die Verlage kontrollieren das über ihre Subskriptionslisten, in der auch Abos von Institutsbibliotheken verzeichnet sind. Wird nun eines dieser Abos storniert, fällt nicht nur der Online-Zugang weg, sondern es kann als Vertragsverletzung geahndet werden und zur Kündigung des
gesamten Verlagspaketes mit der Uni führen.



Revision [166]

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