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**Frage:**
Zu Jahresende wird bei uns im Institut der Etat knapp. Kann ich zur Einsparung die Institutszeitschriften abbestellen, der Online-Zugang ist ja sowieso vorhanden?

**Antwort:**
Für den Online-Zugang zu Zeitschriften verlangen manche Verlage, dass man das Print-Abo behält: ZeitschriftenWarumGedruckte. Die Verlage kontrollieren das über ihre Subskriptionslisten, in der auch Abos von Institutsbibliotheken verzeichnet sind. Wird nun eines dieser Abos storniert, fällt nicht nur der Online-Zugang weg, sondern es kann als Vertragsverletzung geahndet werden und zur Kündigung des gesamten Verlagspaketes mit der Universität führen.

Auszug aus der [[http://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/ulb/institutsbibliotheken/koordinierungsrichtlinie-2012-01-11.pdf Koordinierungsrichtlinie]] der [[UniversitätMünster]]:
Gemäß §4 Abs. 3 sowie §7 Abs. 3 der Verwaltungsordnung haben sich dezentrale Bibliotheken und Zentralbibliothek immer abzustimmen in folgenden Fällen des Erwerbs gedruckter wie elektronischer Medien:
- vor dem Abonnieren / Lizenzieren und Abbestellen einer Zeitschrift, einer Datenbank oder einer Loseblattsammlung.
- vor dem Kauf von Einzel- oder Fortsetzungswerken im Gesamtwert von mehr als 300 €.
- vor dem Kauf oder der (unentgeltlichen) Übernahme zurückliegender Zeitschriftenjahr- gänge.

Generell sollten Sie also keine Zeitschriften abbestellen, ohne zuvor [[http://www.uni-muenster.de/ZBMed/aktuelles/3925 Rücksprache mit der Bibliothek]] getroffen zu haben.

**Weitere Infos:**
[[http://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/ulb/institutsbibliotheken/koordinierungsrichtlinie-2012-01-11.pdf Koordinierungsrichtlinie]]
[[http://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/ulb/institutsbibliotheken/koordinierungsantrag.pdf Koordinierungsantrag]]

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